Wie das BAFA in seiner heutigen Pressemitteilung bekannt gegeben hat, sind ab 2018 die Anträge immer vor der Umsetzung zu beantragen.
Künftig muss der Förderantrag somit beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist, d.h., wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden
Für Antragsteller, die Ihre Heizung bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen gibt es eine Übergangsfrist.Seite 2 von 24
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