Das neue Jahr begann mit einer hohen Feinstaubbelastung durch das Feuerwerk. Selbst im Gebäude wurden erhöhte Werte von 32,3/45,2 µg/m3 gemessen. Am 1. Januar um 13:40 Uhr waren die Messwerte dann außen bereits wieder auf 21,4/29,9 µg/m3 zurückgegangen.
Ein Grenzwert von 50 µg/m3 im Tagesmittel darf nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden.
Weitere Informationen finden sich beim Umweltbundesamt.
Eigentlich sollten insbesondere städtische Mitarbeiter mit ihren Fahrzeugen mit "gutem Beispiel" voran gehen.
Das eingeschränkte Halteverbot soll auf der Bundesstraße für einen reibungslosen Verkehrsfluß sorgen. Damit man solche Verkehrszeichen auch wahrnehmen kann und wegen der möglichen Gefährdung des Gegenverkehrs ist das Halten entgegen der Fahrtrichtung nicht erlaubt. Das Parken auf dem Gehweg wird an anderer Stelle nur toleriert, wenn es durch Markierungen ausdrücklich gestattet wird.
Verkehrszeichen und Regeln gelten eigentlich für alle Verkehrsteilnehmer - auch für Fahrzeuge in oranger Farbe.
Zur Zeit wird ein einfaches System zur Erstellung von Einträgen erstellt. Bis der WYSIWYG-Editor allerdings richtig arbeitet wird es noch einige Zeit dauern.
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