Das neue Jahr begann mit einer hohen Feinstaubbelastung durch das Feuerwerk. Selbst im Gebäude wurden erhöhte Werte von 32,3/45,2 µg/m3 gemessen. Am 1. Januar um 13:40 Uhr waren die Messwerte dann außen bereits wieder auf 21,4/29,9 µg/m3 zurückgegangen.
Ein Grenzwert von 50 µg/m3 im Tagesmittel darf nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden.
Weitere Informationen finden sich beim Umweltbundesamt.
Ab dem 17.04.2018 gelten geänderte Bedingungen für die Kreditprogramme 151/152 und 153 der KfW:
Die Änderungen gelten für Anträge, die ab dem 17.04.2018 gestellt werden.
Das Jahr neigt sich dem Ende und in wenigen Tagen ist schon Weihnachten …
Wir wünschen allen Besuchern unserer Website
ein frohes Weihnachtsfest
und einen guten Start ins Jahr
2018
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