Bei einer energetischen Sanierung sollte beim Tausch von Türen und Fenster auch auf den Einbruchsschutz geachtet werden. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Im Herstellerverzeichnisse "geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte" finden sich zusätzliche technische Informationen.
Gemäß §16a der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind in Immobilienanzeigen Pflichtangaben zum Energiebedarf einer Immobilie erforderlich, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorliegt. Der Energieausweis ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen.
Studiert man nun Immobilienanzeigen wird deutlich, daß sich viele Anbieter von Immobilen mit diesem Thema noch nicht oder nur oberflächlich beschäftigt haben.
Bei zahlreichen Immobilien wird ein Verbrauchsausweis angegeben obwohl für diese Immobilie ein Energiebearfsausweis erstellt werden müsste. Für den Verbrauchsausweis sind Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre erforderlich - bei Immobilien die vor weniger als drei Jahren energetisch saniert wurden ist dies gar nicht möglich.
Bei älteren Immobilien findet sich die Angabe „vollständig saniert“ - auf den Bildern erkennt man aber, dass damit im wesentlichen „neu angelegt“ gemeint ist und energetisch keine Verbesserungen an der Immobilie vorgenommen wurden. Der angegebenen Endenergiebedarf erscheint mit diesen Informationen dann mehr als fraglich.
Es gibt einige wenige Studien über den energetischen Zustand von Wohngebäuden. Eine Studie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE//eV) weist folgende Endenergieverbrauchswerte (einschl. Warmwasser, bezogen auf die Gebäudenutzfläche) aus:
Diese Werte sind Verbrauchswerte und beinhalten auch das Nutzungsverhalten. Die drei Angaben betreffen nicht, geringfügig und umfassend sanierte Objekte. Die berechneten Werte im Energiebedarfsausweis dagegen gehen von einer „Normnutzung“ aus und liegen daher meist über diesen Verbrauchswerten.
Die Aussagekraft eines „Verbrauchsausweises“ ist schon daher begrenzt, da das Ergebnis immer das Nutzungsverhalten beinhaltet und Urlaubszeiten oder niedrigere Zimmertemperaturen bereits zu erheblich abweichenden Werten führen. Damit wird es schwierig die Energieeffizienz der Gebäude zu vergleichen, da auch die Energieeffizienz der Bewohner mit in das Ergebnis einfliesst. Dies ist beim Bedarfsausweis nicht der Fall, hier wird der tatsächliche Energiebedarf des Gebäudes bei einer normierten Nutzung berechnet.
Internet-Portale werben mit günstigen Online-Energieausweisen. Die Daten werden vom Kunden selbst eingegeben und das System erstellt einen Energieausweis. Eine Besichtigung der Immobilie findet nicht statt. An der Genauigkeit solcher Ausweise darf stark gezweifelt werden. Gleichzeitig finden sich dann Berichte in Zeitschriften mit Schlagzeilen wie „Viele Energieausweise sind fehlerhaft“. Wenn man Teile der Arbeit Laien überlässt, darf man sich nicht über das Ergebnis beschweren - dann könnte man auch entsprechend des Alters der Immobilie die Werte gleich einer Tabelle entnehmen.
Dazu ein Artikel aus der Zeitschrift "Focus".
Im Rahmen des Dachklammerungsprogramm ("Vorsorgeprogramm Sicherung von Dacheindeckungen") sollten betroffene Hauseigentümer prüfen, ob die Wärmedämmung des Daches noch den heutigen Anforderungen entspricht.
Bei Wärmedämmung denken viele meist nur an die Wärmeverluste in der kalten Jahreszeit. Doch auch im Hochsommer führt eine zu geringe Wärmedämmung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohnkomforts. Insbesondere bei ausgebauten Dachgeschossen führt die geringe Dämmung zu tropischen Temperaturen im Dachgeschoss.
Wenn am Dach ohnehin Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Dachklammerung anstehen, sollte auch der Wärmeschutz des Daches verbessert werden. Meist bietet sich eine Aufsparrendämmung an. Neue Dachflächenfenster mit integriertem Sonnenschutz in Form von Außenrollläden oder Außenjalousien vervollständigen die Dachsanierung.
Vielen ist dabei nicht bekannt, daß für Maßnahmen zur energetischen Sanierung günstige Kredite oder Investitionszuschüsse bei der KfW-Förderbank beantragt werden können. Es sollte daher unbedingt die Beratung durch einen zugelassenen Energieberater in Anspruch genommen werden.
Im Zusammenhang mit einer Dachsanierung sollte auch der Zustand der vorhandenen Heizung überprüft werden. Im Rahmen des „Heizungspakets“ bietet die KfW-Förderbank besonders attraktive Fördermöglichkeiten an, die sich auch mit einer Dachsanierung kombinieren lassen.
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