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BLOG von Günter


Dienstag, 26.07.2016

InDiGuD • Neue Fachregel des VdZ zur Optimierung von Heizungsanlagen

Der Spitzenverband der Gebäudetechnik "VdZ" hat eine neue Fachregel zur "Optimierung von Heizungsanlagen" veröffentlicht.

Wir empfehlen unseren Kunden bereits bei Angebotsanfrage den Heizungsbauer nach der "Premiumleistung" (Verfahren "B") zu fragen. Im Rahmen unserer Fachberatung können wir dem Heizungsfachbetrieb mit der Berechnung der raumweisen Heizlast bzw. der konkreten Einstellwerten der Ventile bei Standardheizkörpern entgegen kommen - bei Sanierung im Rahmen einer KfW-Förderung werden unsere Beratungsleistungen mit bis zu 50% bezuschusst.


Montag, 25.07.2016

InDiGuD • Einbau von Lüftern ohne Planung eines Lüftungskonzepts

Wie in einem Bericht des RBB veröffentlicht, ist die im Zusammenhang mit dem Flughafen Berlin-Brandenburg angewandte Praxis, Lüfter in schallgedämmte Häuser einzubauen, ohne vorher ein Lüftungskonzept zu erstellen vom Gericht für unzulässig erklärt worden.

Dies dürfte auch Auswirkungen auf die Praxis anderer Flughäfen haben. Die Annahme, die Gebäude seien ausreichend undicht um das Ausströmen der Luft zu ermöglichen ist somit nicht zulässig. Durch den Überdruck kann warme und feuchte Luft durch die Bauwerkskonstruktion gepresst werden und dort Schäden verursachen.


Montag, 11.07.2016

InDiGuD • Änderungen im Ablauf des KfW-Antragsverfahrens angekündigt

Im Infoletter Juli 2016 (Veröffentlicht am 9. Juli 2016) kündigt die KfW eine Umstellung der Antragstellung für den 22. Juli 2016 an. Künftig werden Förderanträge elektronisch übermittelt. Damit ist ein beschleunigtes Verfahren möglich und eine Förderzusage wird in der Regel innerhalb von Minuten getroffen. Auch alle weiteren Schritte des Antragsverfahrens sollen künftig elektronisch erfolgen. Nähere Informationen sind allerdings noch nicht verfügbar - der angegebene Verweis auf das neue Portal zeigt noch eine Seite mit der Information, dass sich diese im "Aufbau" befindet.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, daß der bisherige "Online-Antrag" in Papierform eine begrenzte Gültigkeit von 6 Monaten hat. Die von uns ausgefertigten Anträge sollten also umgehend an die KfW zur Bearbeitung gesendet werden. Erst nach Eingang der Förderbestätigung darf mit der Umsetzung begonnen werden. Die geförderte Sanierung muß innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.


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