Ab 1. April 2016 werden die Förderprogramme der KfW angepasst. Für neu zu errichtende Gebäude werden im Programm "Energieeffizient Bauen" nur noch Effizienzhäuser KfW-55, KfW-40 oder KfW-40Plus gefördert.
Für eine Sanierung von Gebäuden im Bestand werden wie bisher neben Einzelmaßnahmen die KfW-Effizienzhäuser KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 und 55 gefördert. Neu für die Bestandssanierung hinzugekommen sind Heizungs- und Lüftungspaket mit besonderer Förderung.
Die KfW hat nochmals darauf hingewiesen, daß eine Doppelförderung für den Tausch der Heizung über das Marktanreizprogramm (MAP) des BAFA und über das Heizungspaket der KfW nicht zulässig ist.
Das Heizungspaket aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" darf nur in Anspruch genommen werden, wenn das Heizungspaket nicht zuvor beim BAFA beantragt wurde, zeitgleich beantragt wird, oder noch beantragt werden soll.
Da das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Einschaltung eines Energieberaters nicht zwingend fordert, können diese Mittel auch ohne einen fachkundigen Energieberater vom Hauseigentümer selbst beantragt werden. Für einige scheint die Verlockung groß, sich die neue Heizungsanlage doppelt fördern zu lassen. Dass es sich dabei um Subventionsbetrug handelt ist vielen nicht bewußt. Wir Energieberater können nur auf dieses Verbot hinweisen.
Das BAFA täte gut daran, die Betreuung durch einen unabhängigen Energieberater vorzusehen oder die doppelten Programme ganz in die Förderung der KfW zu integrieren.
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